Allgemeine Reisebedingungen der Host Events GmbH Berlin
Diese Reisebedingungen ergänzen die §§651 a ff. BGB, regeln die Rechtsbeziehungen zwischen einem Vertragspartner, der bei der Host GmbH Reiseleistungen bucht (Reisender), und der Host GmbH, Edisonstraße 63, 12459 Berlin (Reiseveranstalter) und werden vom Reisenden bei der Buchung anerkannt.
§ 1 Anmeldung und Bestätigung
(1) Der Reisende kann die Reiseleistungen online auf der Website www.host-events.de buchen.
(2) Mit der Buchung bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reiseausschreibung und etwaige ergänzende Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit dem Reisenden diese vorliegen. Prospekte, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für die Leistungspflicht des Reiseveranstalters nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt des Reisevertrags gemacht wurden.
(3) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Anmeldebestätigung des Reiseveranstalters gegenüber dem Reisenden zustande, die dem Reisenden unter gleichzeitiger Rechnungsstellung per E-Mail übermittelt wird. Hierzu ist der Reiseveranstalter nicht verpflichtet, wenn die Buchung des Reisenden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
(4) Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das der Reiseveranstalter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende dem Reiseveranstalter innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Zusage oder Anzahlung erklärt.
§ 2 Bezahlung
1. Mit Vertragsschluss hat der Reisende eine Anzahlung in Höhe von mindestens 20% des Reisepreises auf das in der Rechnung bezeichnete Konto des Reiseveranstalters zu überweisen. Die Zahlung des gesamten Reisepreises erfolgt ohne nochmalige Aufforderung durch die Host GmbH durch Überweisung auf das in der Rechnung bezeichnete Konto des Reiseveranstalters bis zum 31.03. des Jahres, in welchem die Veranstaltung stattfindet.
Sollte der Reisepreis (ganz oder teilweise) nicht fristgerecht auf dem in der Rechnung bezeichneten Konto des Reiseveranstalters eingehen, ist der Reiseveranstalter – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, von dem Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird neben den vereinbarten Stornobedingungen eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von € 50,- pro Reisendem erhoben.
Sollten die Anzahlung (ganz oder teilweise) nicht bis 15 Tage nach Vertragsschluss auf dem in der Rechnung bezeichneten Konto des Reiseveranstalters eingehen, ist der Reiseveranstalter – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, von dem Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von € 50,- pro Reisendem erhoben.
§ 3 Leistungs- und Preisänderungen
(1) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Unterkunftswechsel), die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter wird den Reisenden von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
(2) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus dem Angebot des Reiseveranstalters anzubieten. Diese Rechte hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise durch den Reiseveranstalter ihm gegenüber geltend machen.
§ 4 Stornierung durch den Reisenden, Ersatzteilnehmer
(1) Stornierung
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten (Stornierung). Der Rücktritt ist dem Reiseveranstalter gegenüber unter der zu Beginn der Reisebedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
Der Ersatzanspruch des Reiseveranstalters ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruchs bestimmt sich nach § 4 (2) dieser Reisebedingungen. Es bleibt dem Reisenden der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die vom Reiseveranstalter geforderte Pauschale.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, in Abweichung von den aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweisen kann, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
(2) Entschädigung bei Stornierung
Im Falle einer Stornierung durch den Reisenden hat der Reisende eine Entschädigung an den Reiseveranstalter zu zahlen. Diese Entschädigung bemisst sich wie folgt:
bis einschließlich 24 Wochen vor Anreisetag: 10% des Reisepreises
bis einschließlich 12 Wochen vor Anreisetag: 20% des Reisepreises
bis einschließlich 6 Wochen vor Anreisetag: 50% des Reisepreises
Innerhalb von 6 Wochen vor Anreise erstattet der Reiseveranstalter 10% des Reisepreises an den Reisenden.
Ab dem Tag der offiziellen Anreise entfällt im Falle einer Stornierung jeglicher Entschädigungsanspruch des Reisenden gegenüber dem Reiseveranstalter.
(3) Ersatzteilnehmer
Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
§ 5 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, es sei denn es handelt sich um völlig unerhebliche Leistungen oder einer Erstattung stehen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegen.
§ 6 Kündigung aus wichtigen Grund
Kündigt der Reiseveranstalter dem Reisenden aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlanget, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
§ 7 Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verwiesen, die wie folgt lautet: § 651 j BGB (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3, Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
§ 8 Haftung des Reiseveranstalters (Beschränkung der Haftung)
(1) Vertragliche Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt a. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, oder b. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
(2) Deliktische Haftungsbeschränkung
Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reisender und Reise.
(3) Haftungsausschluss für Fremdleistungen
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. Der Reiseveranstalter haftet jedoch a. für Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b. wenn und insoweit für einen dem Vertragspartner entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch den Reiseveranstalter ursächlich geworden ist.
§ 9 Gewährleistung
(1) Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet der vorrangigen Leistungspflicht des Reiseveranstalters – der Mitwirkung des Reisenden. Deshalb ist der Reisende verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Reisende hat sich dazu zunächst an den örtlichen Vertreter des Reiseveranstalters im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen) zu wenden. Die Reiseleitung bzw. örtliche Vertretung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, hat sich der Reisende direkt mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen. Der Reiseveranstalter ist unter der Sammelnummer +49 30 577 02 57 95 oder der Emailadresse info@host-events.de Montag- Freitag zwischen 10 Uhr und 17 Uhr bzw. unter den aus Ihren Reiseunterlagen ersichtlichen Kontaktdaten erreichbar.
(2) Kündigung des Vertrages nach Fristsetzung
Will der Reisende den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, muss er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
(3) Reiseunterlagen
Der Reisende hat den Reiseveranstalter rechtzeitig zu informieren, wenn ihm die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der mitgeteilten Frist zugegangen sein sollten.
§ 10 Ausschluss von Ansprüchen
(1) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise nach den §§ 651c bis f BGB muss der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise dem Reiseveranstalter gegenüber unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend machen.
(2) Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
(3) Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
§ 11 Verjährung
(1) Die Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.
(2) Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.
(3) Die Verjährung nach § 11 (1) und § 11 (2) beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
§ 12 Reiseschutz (Reiserücktritts-Versicherung u.a.)
Der Reisepreis beinhaltet keine Reiserücktritts Versicherung (RRV) bzw. Reiseabbruch-Versicherung. Wenn der Reisende vor Reiseantritt von seiner Reise zurücktritt, entstehen Stornokosten gem. § 4 (2) dieser Reisebedingungen. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer RRV oder Reiseabbruch-Versicherung.
§ 13 Datenerhebung und – verwertung
Der sorgfältige Umgang mit persönlichen Informationen ist dem Reiseveranstalter sehr wichtig. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Reisenden hält sich der Reiseveranstalter an die gesetzlichen Bestimmungen und schützt die Persönlichkeit und die Privatsphäre des Reisenden. Bei der Registrierung und Nutzung der vom Reiseveranstalter angebotenen Dienste können personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Im Folgenden soll der Reisende über den Umgang mit seinen Daten informiert werden. Der Reisende kann dieses Dokument ausdrucken oder speichern, indem er die übliche Funktionalität seines Browsers (meist Datei / Speichern unter) nutzen.
(1) Allgemeines
a. Verantwortliche Stelle
Verantwortliche Stelle für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Reisenden im Sinne des § 3 Bundesdatenschutzgesetz ist die Host GmbH, Edisonstraße 63, 12459 Berlin.
b. Widerspruchsmöglichkeit
Sofern ein Reisender der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten durch den Reiseveranstalter nach Maßgabe dieser Datenschutzbestimmung insgesamt oder für einzelne Maßnahmen widersprechen will, kann er seinen Widerspruch per E-Mail, Fax oder Brief an folgende Kontaktdaten senden: Host GmbH, Edisonstraße 63, 12459 Berlin, info@host-events.de, Fax: +49 30 269 489 99.
(2) Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
Im Rahmen des Buchungsprozesses und bei der Nutzung der Webseite kann eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgen.
a. Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind Angaben über sachliche oder persönliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Hierunter fallen vor allem Angaben, die Rückschlüsse auf die Identität des Reisenden ermöglichen, beispielsweise seinen Namen, seine Telefonnummern, seine Anschriften oder E-Mail-Adressen. Statistische Daten, die der Reiseveranstalter beispielsweise bei einem Besuch seiner Webseite erhebt und die nicht direkt mit der Person des Reisenden in Verbindung gebracht werden können, fallen nicht unter den Begriff des personenbezogenen Datums.
b. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten
Der Schutz der Daten des Reisenden ist ein zentrales Anliegen des Reiseveranstalters. Die personenbezogenen Daten des Reisenden werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zweck der Vertragsabwicklung oder Abrechnung erforderlich ist oder er zuvor eingewilligt hat. Die so weitergegebenen Daten dürfen von unseren Dienstleistern lediglich zur Erfüllung ihrer Aufgabe verwendet werden. Eine anderweitige Nutzung der Informationen ist nicht gestattet und erfolgt auch bei keinem der von uns betrauten Dienstleister.
c. Buchung
Die bei der Buchung vom Reisenden angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Reise verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Feststellung der Identität oder zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Reisende einer Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. Der Reisende erklärt sich darüber hinaus mit der Verwendung der erhobenen personenbezogenen Daten für interne Marktforschungszwecke des Reiseveranstalters einverstanden.
d. Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Weitergabe der vom Reiseveranstalter erhobenen Daten an Dritte erfolgt nur soweit dies im Rahmen des Vertragsschlusses bzw. der Vertragsabwicklung zwischen den Vertragsparteien erforderlich und gesetzlich zulässig ist oder der Reisende in eine Übermittlung ausdrücklich eingewilligt hat. Im Übrigen werden die Daten des Reisenden nicht an Dritte weitergegeben.
Der Reisende willigt hiermit ein, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Planung und Durchführung der von dem Reisenden gebuchten Reise weitergegeben werden.
(3) Löschung von Daten
Eine Löschung der personenbezogenen Daten des Reisenden erfolgt, wenn er einen Löschungsanspruch geltend gemacht hat und gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem nicht entgegenstehen sowie, wenn die Daten zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.
Stand 22. September 2023